Das neue ungarische Goldene Visum – 10 Jahre EU-Aufenthaltserlaubnis durch Investition

Ungarn hat ein neues Goldenes Visum, das sogenannte Guest Investor Program (GIP), für Investoren eingeführt, die durch Investitionen eine Aufenthaltsgenehmigung in Europa anstreben. Diese Initiative folgt auf die Einstellung des vorherigen ungarischen Programms für dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen im Jahr 2017 und bietet eine zehnjährige (verlängerbare) Aufenthaltsgenehmigung zu einem wettbewerbsfähigen Preis im Herzen Europas.

Das Gastinvestorenprogramm (GIP) ist Ungarns neuestes Angebot. Es bietet 3 verschiedene Investitionskategorien, über die eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann:

250.000 € in einen Immobilienfonds investieren

Erwerb von Investmentanleihen im Wert von mindestens 250.000 EUR, die von einem bei der Ungarischen Nationalbank registrierten Immobilienfonds begeben werden. Die Investition muss fünf Jahre gehalten werden; die Aufenthaltserlaubnis wird für zehn Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zehn Jahre erteilt

Direkter Kauf von Wohnimmobilien im Wert von 500.000 € (gültig ab 1. Januar 2025)

Investitionen in Wohnimmobilien mit einem Wert von mindestens 500.000 EUR, die sich in Ungarn befinden und im Grundbuch unter der jeweiligen Flurstücksnummer eingetragen sind, sind erforderlich. Die Investition muss fünf Jahre gehalten werden; die Aufenthaltserlaubnis wird für zehn Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zehn Jahre erteilt.

Spende

Eine Spende von 1.000.000 € an eine spezielle Institution zur Vernetzung mit Hochschulen.

Arbeitserlaubnis in der EU

Das Programm wird offiziell am 1. Juli 2024 gestartet, aber bis dahin können und sollen vorbereitende Arbeiten eingeleitet werden.

Ungarns neues Golden-Visa-Programm bietet zusammen mit anderen Aufenthaltsgenehmigungsmöglichkeiten attraktive Investitionsmöglichkeiten in Europa. Die niedrigen Steuersätze und die strategische Lage im Schengen-Raum machen Ungarn zu einem attraktiven Ziel für Investoren und vermögende Privatpersonen.

Visumantrag für einen Teilnehmer des ungarischen Gastinvestorenprogramms

Bei der Beantragung eines Visums muss der Antragsteller erklären, dass er mindestens eine der oben genannten Investitionen hält oder zu halten plant. In diesem Verfahrensstadium ist es daher nicht erforderlich, bereits eine Investition zu besitzen; eine Investitionszusage genügt. In diesem Fall stehen drei Monate ab dem Datum der Einreise nach Ungarn mit einem Gastinvestorenvisum für die Durchführung der Investition zur Verfügung, maximal jedoch drei Monate ab Erhalt des Visums.

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen muss der Antragsteller auch nachweisen, dass er über eine legitime Quelle für die Investition verfügt, wobei die Mittel in Ungarn verfügbar oder dorthin übertragbar sein müssen.

Bei der Beantragung eines Gastinvestorenvisums sind zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten folgende Unterlagen erforderlich:

Der Antragsteller darf weder Gegenstand einer Warnung, Ausweisung oder eines Einreise- und Aufenthaltsverbots des Schengener Informationssystems (SIS) sein, noch darf er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit in Ungarn darstellen (Ausschlussgründe).

Die Frist für die Bearbeitung von Einwanderungsverfahren beträgt 21 Tage.

Für weitere Informationen zum GIP besuchen Sie gerne die anderen Bereiche unserer Website und kontaktieren Sie uns bei Fragen direkt. Als Komplettanbieter bieten wir Investoren, die sich für das ungarische GIP interessieren, von Anfang an ein breites Spektrum an Lösungen und Dienstleistungen. Benötigen Sie eine individuelle Beratung oder möchten Sie konkrete Möglichkeiten besprechen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit unserem Expertenteam zu vereinbaren.

 

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